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   BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14   

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BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14 (https://dejure.org/2014,12608)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 6 B 24.14 (https://dejure.org/2014,12608)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 (https://dejure.org/2014,12608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 2 Alt 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 S 1 Alt 2 VereinsG
    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung; Widerstandsbewegung in Südbrandenburg

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Verbot eines verfassungsfeindlichen Vereins

  • rewis.io

    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung; Widerstandsbewegung in Südbrandenburg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Verbot eines verfassungsfeindlichen Vereins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    Diese Rechtsprechung steht entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Widerspruch zu den Grundsätzen, die in dem die Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB betreffenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - (BVerfGE 124, 300) enthalten sind.

    Denn ein auf den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 GG gestütztes Vereinsverbot, das nach der Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts gegenüber der Klägerin zu Recht erlassen worden ist, sanktioniert anders als § 130 Abs. 4 StGB nicht die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen als solcher, sondern die aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 a.a.O. S. 330; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Urteil vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13 f., 45 ff.), die das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (UA S. 27 ff.), ist geklärt, dass zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition gehören.

    Denn ein auf den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 GG gestütztes Vereinsverbot, das nach der Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts gegenüber der Klägerin zu Recht erlassen worden ist, sanktioniert anders als § 130 Abs. 4 StGB nicht die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen als solcher, sondern die aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 a.a.O. S. 330; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    Entsprechend kommt der Aufklärungsrüge nicht die Funktion zu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschluss vom 16. März 2011 - BVerwG 6 B 47.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 174 Rn. 12).

    Es muss ferner dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 16. März 2011 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    Es muss ferner dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 16. März 2011 a.a.O. Rn. 12).
  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    Der Frage fehlt es unabhängig hiervon an der Klärungsfähigkeit auch deshalb, weil sie sich mit dem umschriebenen Inhalt dem Oberverwaltungsgericht nicht gestellt hat und dementsprechend nicht Grundlage der angefochtenen Entscheidung geworden ist (vgl. hierzu allgemein zuletzt: Beschlüsse vom 19. November 2013 - BVerwG 6 B 25.13 - juris Rn. 6 und vom 21. März 2014 - BVerwG 6 B 55.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 6 B 25.13

    Vereinsverbot eines Hells-Angels-Charters; Feststellung der Strafgesetzwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14
    Der Frage fehlt es unabhängig hiervon an der Klärungsfähigkeit auch deshalb, weil sie sich mit dem umschriebenen Inhalt dem Oberverwaltungsgericht nicht gestellt hat und dementsprechend nicht Grundlage der angefochtenen Entscheidung geworden ist (vgl. hierzu allgemein zuletzt: Beschlüsse vom 19. November 2013 - BVerwG 6 B 25.13 - juris Rn. 6 und vom 21. März 2014 - BVerwG 6 B 55.13 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    592 aa) Ob eine Partei eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist, ist unter Rückgriff auf deren politisches Programm, die inneren Organisationsstrukturen und das Auftreten der Partei und ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit zu bestimmen (vgl. BVerfGE 2, 1 ; BVerwGE 134, 275 ; BVerwG, Urteil vom 30. August 1995 - 1 A 14.92 - NVwZ 1997, S. 66 ; Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, NVwZ 2013, S. 870 ; Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

    Gegen diese elementaren Verfassungsgrundsätze richtet sich insbesondere eine Vereinigung, die in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist (SächsOVG, Urt. v. 8. September 2016 - 3 C 8/14 -, juris Rn. 115; BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 4 B 41.01 -, NVwZ-RR 2001, 713 (714) = juris, Rn. 13, und vom 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, juris, Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Beschluss 21. Mai 2014 - 6 B 24.14 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 63, S. 91 = juris, Rn. 11.

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